I. Freiheit des Ärztestandes

1. Das Komitee unabhängiger Wiener Ärzte bejaht grundsätzlich und kompromißlos die Idee des freien Ärztestandes, aber auch mit gleicher Konsequenz das Prinzip des freien Arztes im Rahmen des Gesamtstandes. — Auch die Kollegenschaft als Ganzes ist eine Gemeinschaft, die nicht mehr Rechte für sich in Anspruch nehmen darf, als unumgänglich nötig sind, um die Freiheitsrechte des einzelnen Kollegen vor dem zwangsmäßigen Zugriff des staatlichen und pseudo staatlichen Kollektivs (Krankenkassen) zu schützen; das heißt, daß nicht nur die Freiheit des Gesamtstandes, sondern auch der sogenannte kassenfreie Raum im maximal möglichen Umfang erhalten und ausgebaut werden muß. Eine Verstaatlichung des Ärztestandes, gleichgültig in welcher Form auch immer, lehnt das Komitee unabhängiger Wiener Ärzte kategorisch ab.

2. Das Komitee unabhängiger Wiener Ärzte betrachtet als Freiheitsrechte des einzelnen Arztes

a) Die Freiheit der Niederlassung

b) Gleiche Voraussetzungen für die Zulassung aller Ärzte, die es wünschen, zu allen Kassen.

c) Freiheit der ärztlichen Behandlung, wobei die Grenze einzig und allein durch Ethik, Moral und die Erkenntnisse der modernen medizinischen Wissenschaft gesetzt ist.

d) Freiheit der Honorargestaltung im kassenfreien Raum, soferne das Ansehen der Ärzteschaft dadurch nicht geschädigt wird (Honorarunterbietung usw.)

3. Das Komitee unabhängiger Wiener Ärzte betrachtet als Grundprinzip die Freiheit des Standes

a) die frei und geheim zu wählende Selbstverwaltung

b) die Anerkennung der Beschlüsse der Selbstverwaltung durch Gemeinden und Staat und deren Berücksichtigung bei Gesetzentwürfen, die Interessen von Ärzten berühren

4. Das Komitee unabhängiger Wiener Ärzte betrachtet die wirtschaftliche Unabhängigkeit des Arztes sowie die freie Auswahl als wichtigste Garantie für die eigene Freiheit und die des gesamten Standes.

 

II. Partnerschaft und Honorargerechtigkeit

5. Das Komitee unabhängiger Wiener Ärzte bejaht grundsätzlich das Prinzip des Versicherungsgedankens im Krankheitsfall und steht bei Verhandlungen mit der jeweiligen Krankenversicherung auf dem Standpunkt der echten Partnerschaft auf Basis gegenseitiger Achtung und Gleichberechtigung. — Der Arzt als Persönlichkeit und nicht der Verwaltungsapparat ist für die medizinische Betreuung des Patienten verantwortlich. — Die administrative Belastung ist auf ein Minimum zu beschränken.

6. Das Komitee unabhängiger Wiener Ärzte lehnt jede Einschüchterung der Kollegenschaft durch Vertragspartner oder andere Institutionen auf das entschiedenste ab.

7. Das Komitee unabhängiger Wiener Ärzte vertritt aber nicht nur kompromißlos die Rechte der Ärzteschaft und der einzelnen Kollegen gegenüber dem Staat und den Sozialpartnern, sondern es setzt auch die absolute Sauberkeit jedes einzelnen Kollegen gegenüber diesen gleichen Sozialpartnern voraus, nur unter solchen Umständen können die Rechte der Kollegenschaft energisch vertreten werden.

8. Das Komitee unabhängiger Wiener Ärzte lehnt den ständigen Kleinkrieg mit den Krankenkassen ab. Das höchste Ziel ist der Honorarfriede, der aber nur durch Honorargerechtigkeit auf lange Sicht garantiert werden kann. — Um dies zu erreichen, wird das Komitee unabhängiger Wiener Ärzte jedes Mittel im Rahmen der Gesetze und im Rahmen des ärztlichen Ethos anwenden und alle notwendigen Maßnahmen konsequent durchführen.

 

III. Das Komitee unabhängiger Wiener Ärzte

9. Das Komitee unabhängiger Wiener Ärzte ist eine standespolitische Vereinigung und parteiunabhängig. Seine Aufgabe ist jede Förderung der ideellen und wirtschaftlichen Belange der Ärzteschaft. — Im Rahmen des Komitees und der Aufgaben, die Komiteemitglieder in der Ärztekammer zu erfüllen haben, sind persönliche, parteipolitische bzw. Interessen anderer Organisationen oder Institutionen hintanzustellen und ist einzig und allein dem Interesse des Standes zu dienen. — Das Komitee unabhängiger Wiener Ärzte achtet jedoch die persönliche, parteipolitische Meinung jedes Kollegen.

10. Das Komitee unabhängiger Wiener Ärzte betrachtet es als seine Aufgabe, das Ansehen der Ärzteschaft in der Öffentlichkeit zu heben und erachtet standespolitische Erfolge wesentlich wichtiger als fraktionspolitische. Das Interesse des Komitees unabhängiger Wiener Ärzte ist dem des Ärztestandes untergeordnet.

11. Das Komitee unabhängiger Wiener Ärzte betrachtet die Veröffentlichung aller für den Ärztestand wesentlichen Tatsachen als eine Verpflichtung, hat aber auch schonungslos alles aufzudecken, was den Interessen des Ärztestandes zuwiderläuft, es sei denn, daß durch die Veröffentlichung der Ärzteschaft nicht etwa Schaden zugefügt werden könnte.

12. Das Komitee unabhängiger Wiener Ärzte betrachtet die Einigkeit des Ärztestandes als hohes Ziel, es wird daher auch mit parteigebundenen und anderen Fraktionen in der Ärztekammer solange zusammenarbeiten, als deren Intentionen den standespolitischen Interessen nicht zuwiderlaufen. — Konstruktive Kritik ist jedoch ein unwiderrufliches Recht in der freien, demokratischen Gesellschaft.